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   BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09   

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https://dejure.org/2009,7959
BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09 (https://dejure.org/2009,7959)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 StR 223/09 (https://dejure.org/2009,7959)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09 (https://dejure.org/2009,7959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abholung einer im Taxi von einem Bekannten vergessenen und mit ca 5, 6 kg Cannabis gefüllten Tasche als Indiz für die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abholung einer im Taxi von einem Bekannten vergessenen und mit ca 5, 6 kg Cannabis gefüllten Tasche als Indiz für die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09
    Das erfüllt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch das Merkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 43, 158, 162; BGH StV 2000, 80, 81).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09
    Das Landgericht wird deshalb gegebenenfalls näher darzulegen haben, ob K. nach seiner Vorstellung außer der Hilfe durch den Angeklagten noch andere Möglichkeiten hatte, sich das Haschisch wieder zu beschaffen, und hiervon im Hinblick auf die Zusage des Angeklagten absah (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09
    Das erfüllt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch das Merkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 43, 158, 162; BGH StV 2000, 80, 81).
  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden, Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; 2003, 1748, 1751 f; 2005, 300, 308; 2008, 1827 [22]; StV 2005, 555; 5 StR 518/04 vom 2. März 2005, Rdnr. 11; 2 StR 223/09 vom 26. August 2009, Rdnr. 4 ; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 2444, 2445 mwN).
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